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Seit dem 01. Januar ist die neue Bundesförderung für erneuerbare Energien in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz leitet Deutschland im Gebäudesegment die Energiewende ein.

Wer seine alte Heizung durch eine moderne Holz- oder Pelletheizung ersetzt, kann von einer attraktiven staatlichen Förderung profitieren. Die Basisförderung liegt bei 30 Prozent. In selbstgenutztem Wohneigentum gibt es zusätzlich einen Klimabonus von 20 Prozent, wenn eine Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Holzheizung ausgetauscht wird. Voraussetzung hierfür ist die Kombination der neuen Holzheizung mit einer bestehenden oder neuen Warmwasseranlage. Eigentümer, die selbst in ihrem Wohneigentum leben und ein Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro haben, können zudem einen Einkommensbonus von 30 Prozent erhalten. Diese Förderungen lassen sich kombinieren, sodass maximal 70 Prozent Förderung möglich sind. Zusätzlich gibt es einen Emissionsminderungszuschlag (EMZ) von 2.500 Euro, wenn die Holzheizungsanlage einen Staubwert von maximal 2,5 mg pro m³ Abluft erreicht.

Detaillierte Informationen zum Heizungstausch und der BEG-Förderung finden Sie beim Deutschen Pelletinstitut.

Quellen:

  • https://www.forstpraxis.de/heizungstausch-bis-zu-70-foerderung-fuer-neue-pelletheizung-22713

Bildquelle: https://khs-mittelbaden.de/aktuelles/3099/neue-pelletheizung-bis-zu-70-prozent-foerderung/

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